Stiftung

Auszug aus der Öffentlichen Urkunde über die Errichtung
der Stiftung Maler Hans Schilter
mit Sitz Bernerhöhe, 6410 Goldau (Gemeinde Arth)
Urkundsperson: Franz Speck, Notar, Goldau

Frederike Schilter-Märzendorfer, geb. 30.1.1933, von Arth,
verwitwet, wohnhaft Bernerhöhe, 6410 Goldau (Gemeinde Arth)
ersucht die unterzeichnende Urkundsperson die Errichtung der
nachfolgenden Stiftung zu beurkunden:

I. STIFTUNGSURKUNDE

Name und Sitz:
Unter dem Namen «Stiftung Maler Hans Schilter» wird eine Stiftung gemäss
Art. 80 ff. ZGB Mit Sitz in Goldau (Gemeinde Arth) errichtet. (Artikel 1)

Zweck:
Die Stiftung sorgt für die Erhaltung des künstlerischen Nachlasses gemäss Inventar und macht ihn auf geeignete Art öffentlich bekannt und zugänglich. (Artikel 2)

Stiftungsvermögen:
Ich widme der Stiftung den künstlerischen Nachlass gemäss Inventar, das ein Bestandteil dieser Urkunde ist. Das Stiftungsgut kann jederzeit geäufnet werden. (Artikel 3)

Stiftungsrat:
Der Stiftungsrat besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern, wovon ein Mitglied vom Regierungsrat des Kantons Schwyz zu ernennen ist.
Der Stiftungsrat organisiert und ergänzt sich künftig selbst. Er erlässt ein Stiftungs­reglement, bestimmt die Zeichnungsberechtigung und kann eine Geschäftsleitung und eine Revisionsstelle ernennen. (Artikel 4)

Aufhebung der Stiftung:
Im Falle der Auflösung der Stiftung geht das Stiftungsgut und der Liquidations-
überschuss in das Eigentum des Kantons Schwyz über. Das Stiftungsgut soll unver-
äusserlich bleiben und im Sinne des Zweckes nach Artikel 2 dieser Urkunde betreut werden. (Artikel 5)

II. STIFTUNGSRAT

Der Stiftungsrat setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

  • Ursula Schilter, Goldau
  • Valentin Kessler, Schwyz
  • Dr. oec. Carla Wassmer, Schwyz
  • Dr. med. Norbert Kamer, Arth
  • Dr. rer. pol. Hansjörg Koller, Steinen
  • Lic phil. Markus Bamert, Rickenbach
  • Brigitte Wullschleger, Oberarth